Fallstricke für gewerbliche Kunden beim Gebrauchtkauf

Ökologische Kriterien auch bei der Hardwarebeschaffung zu berücksichtigen ist mir ein hohes Gut. Deshalb liegt mir der Kauf von gebrauchten IT-Geräten so sehr am Herzen. Allerdings gibt es da ein paar Dinge zu beachten – gerade für gewerbliche Nutzer.

Auf die Besonderheiten für Gewerbekunden beim Gebrauchtkauf von IT stieß ich zum ersten Mal vor ein paar Monaten. Für einen Kunden hatte ich ein Notebook gesucht und wir waren bei Harlander fündig geworden. Zwölf Monate Gewährleistung wie gehabt – alles wunderbar, sollte man meinen.

Bei einem Schriftwechsel nach Erhalt des Geräts stellte sich jedoch nebenbei heraus, dass Harlander “bedingungsgemäß bei Gebrauchtgeräten im nicht privaten Bereich eine Gewährleistung von [lediglich] einem Monat” gewährt. Auf meine Nachfrage, wie sich das begründe, erklärte man mir telefonisch, dass gewerblich genutzte Notebooks ungleich höheren Belastungen ausgesetzt seien und man daher keine Gewährleistung vergleichbar der für Privatkunden anbieten könne. Diese Argumentation ist lustig – basiert doch das Geschäftsmodell von Gebrauchthardware-Händlern eben gerade darauf, dass diese Geräte während der ersten Nutzungsphase kaum Verschleiß erfahren. Wenn der Verschleiß im gewerblichen Einsatz derart hoch wäre, könnte man sie drei Jahre später wohl kaum mehr verkaufen.

Auch bei der Suche nach einem gebrauchten Drucker stieß ich wieder auf das Thema. Skeptisch wurde ich bei druckerhaus24.de, auf deren Webseite vollmundig von “voller Gewährleistung” die Rede ist. Was das bedeutet, konnte ich aber nirgends finden. Also rief ich an und ließ mir sagen, dass es sich um das übliche Jahr Gewährleistung handle. Auf meine Rückfrage, wie die Konditionen für gewerbliche Kunden seien, kam die verblüffende Antwort: da gebe es gar keine Gewährleistung. Ich könne beim Auspacken des Druckers also testen, ob er funktioniere – und das war’s dann.

Damit war meine Neugier endgültig geweckt und ich rief eine Reihe von Händlern an, mit denen ich in der Vergangenheit bereits zusammengearbeitet hatte.

Luxnote wirbt mit zwölf Monaten Garantie für die angebotenen Gebrauchtgeräte. (Nur zur Erinnerung: wenn mir ein Händler ein Jahr Gewährleistung gewährt, muss ich bei einem Schaden, der nach Ablauf der ersten sechs Monate auftritt, beweisen, dass er schon beim Kauf bestand. Oft nicht einfach – deshalb ist eine Garantie statt der Gewährleistung ein echter Mehrwert.) Telefonisch bekam ich die Auskunft, dass sie zwar nicht verpflichtet seien, gewerblichen Kunden Gewährleistung einzuräumen, das aber sehr kulant handhaben würden. Sprich: Auch gewerbliche Kunden kämen in den Genuss der zwölfmonatigen Garantie.

Auch afb, die als Händler für “social and green IT” ohnehin schon sehr empfehlenswert sind, bestätigte telefonisch, dass gewerblichen Kunden ein volles Jahr Garantie eingeräumt werde.

Bei preiswertePC.de bekam ich zwar niemanden ans Telefon, lese diese Seite aber so, dass auch gewerblichen Kunden eine Garantie über 12 Monate eingeräumt wird.

ITSCO dagegen verwies auf die fehlende Verpflichtung und räumt daher nur ein vierzehntägiges Rückgaberecht ein.

Fazit: Händler gebrauchter Hardware unterscheiden sich teils stark in den eingeräumten Gewährleistungsbedingungen. Im Zweifel bringt ein Anruf Gewissheit. Damit wir uns nicht falsch verstehen: ich hatte schon einige Geräte in Händen, die extrem professionell aufbereitet waren und sehr zuverlässig laufen. Solange der Preis stimmt – die geringere Garantie also durch einen deutlich niedrigeren Kaufpreis wettgemacht wird – ist Gebrauchtkauf auf jeden Fall eine gute Sache. Ein teures Gerät mit 14 Tagen Gewährleistung kann dagegen ein erhebliches finanzielles Risiko bergen.

Ganz unabhängig von Garantiebedingungen darf man jedoch nie vergessen, dass auch das hochwertigste Gerät ausfallen kann. Hängt also meine berufliche Existenz an einem Gerät – der Laptop eines Selbständigen oder der (einzige) Server einer Firma – muss ich ohnehin Vorkehrungen für den Ernstfall eines Hardwaredefekts treffen. Das kann ein Ersatzgerät sein, das ich bei mir vorhalte – oder ein Vertrag über Ersatzteilverfügbarkeit innerhalb einer garantierten Reaktionszeit.

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